(ka) Die Segnung des naturnahen Bestattungsgartens ist für Anfang Mai geplant, die ersten Beisetzungen können danach stattfinden. Daher wurde eine Änderung der Friedhofssatzung erforderlich. Weitere Änderungen in der Friedhofssatzung betreffen das Verbot von Grabsteinen, welche aus ausbeuterischer Kinderarbeit herrühren und Regelungen hinsichtlich des zulässigen Grabschmucks.
Die Grabnutzungsgebühr für Grabstätten im Bestattungsgarten musste ebenfalls festgesetzt werden. Dies erfolgte in Form einer Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung.
Die Verwaltung hat entsprechende Satzungsentwürfe vorbereitet. Sie wurden im Haupt- und Finanzausschuss am 06.03.2018 vorberaten. Nach einstimmigen Beschlüssen des Gemeinderates wurden beide Satzungen erlassen und treten am 01.05.2018 in Kraft. Die Bekanntmachungen der Inhalte der Änderungssatzung sind in Ausgabe des Poinger Nachrichtenblattes vom 18.04.2018 abgedruckt.
<link file:17956 _blank download zum bekanntmachungstext im>Bekanntmachung vom 13.04.2018: Änderungssatzung der Friedhofssatzungsatzung
<link file:17955 _blank download internal link in current>Bekanntmachung vom 13.04.2018: Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Friedhofssatzung gültig ab 01.05.2018
Friedhofsgebührensatzung gültig ab 01.05.2018
<link file:17959 _blank download als pdf-datei zum>Friedhofssatzung gültig bis 30.4.2018
<link file:16831 _blank download als pdf-datei zum>Friedhofsgebührensatzung gültig bis 30.04.2018