Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Poing für das Haushaltsjahr 2022

Link zum offiziellen Bekanntmachungstext

Der Gemeinderat hat am 09.12.2021 die Haushaltssatzung  für 2022 beschlossen.

Das Landratsamt Ebersberg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung, die keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält, mit Schreiben vom 17.01.2022 gewürdigt. Die Haushaltssatzung wird durch Veröffentlichung in den Nachrichten der Gemeinde Poing und Niederlegung im Rathaus, Zimmer 102, Rathausstraße 3, amtlich bekanntgemacht. Informativ und ergänzend erfolgt der Aushang an den gemeindlichen Schaukästen. Gleichzeitig mit der Niederlegung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan eine Woche lang öffentlich aufgelegt (Art. 65 Abs. 3 GO).

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen außerdem während des ganzen Jahres bzw. bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung in der Kämmerei, Zimmer 102, während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Wegen der aktuellen Corona-Pandemie ist eine Terminabsprache nötig.

Die Satzung wird daher wie folgt erlassen und bekannt gemacht (siehe Link oben im Text).