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Allgemeine Testpflicht bei der Einreise

Vor der Einreise nach Deutschland hat jeder Reisende ab 12 Jahren einen Test auf das Corona-Virus durchzuführen und das negative Testergebnis bei der Einreise mitzuführen. Bei Antigentests darf es maximal 48 Stunden alt sein, bei PCR-Tests 72 Stunden. Die Testverpflichtung gilt für alle Verkehrsmittel, nicht wie bisher nur für Reisende mit Flugzeugen.

Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig geimpfte oder als genesen geltende Personen. Zudem gibt es Ausnahmen von der Testpflicht für Grenzpendler und Grenzgänger (Personen, die aus beruflichen Gründen, zu Studien- oder Ausbildungszwecken regelmäßig eine Grenze überqueren) sowie Tagespendler (die sich weniger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten bzw. nach weniger als 24 Stunden wieder in Deutschland einreisen). Bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet muss allerdings einen negatives Testergebnis vor der Einreise vorliegen.

Einreisebestimmungen

Seit dem 01.08.2021 gelten neue Regelungen für die Einreise nach Deutschland.

Die Einteilung der Risikogebiete wird vereinfacht. Es wird nun nur noch zwischen Hochrisikogebieten und Virusvariantengebieten unterschieden. Die Bezeichnung Risikogebiet entfällt.

Hochrisikogebiete: Grundsätzlich ist eine zehntägige Quarantäne voreschrie-ben. Nach dem fünften Tag kann die Quarantäne jedoch mit einem negativen Corona-Testergebnis beendet werden. Bei Kindern bis 12 Jahren endet die Quarantäne automatisch nach Ablauf des fünften Tags. Ausgenommen von der Einreisequarantäne sind vollständig geimpfte oder als genesen geltende Personen.

Virusvariantengebiete: Nach der Einreise ist eine zweiwöchige Quarantäne vorgeschrieben. Zudem ist bei der Einreise ein negatives Testergebnis auf das Corona-Virus vorzuzeigen. Ausnahmen oder Verkürzungen der Quarantäne sind in diesem Fall nicht möglich. Informationen über die aktuelle Infektionslage in anderen Ländern und die entsprechende Einstufung finden Sie auf der Website des RKI

Neben der Testpflicht besteht für diese Einreisenden die Pflicht zur elektronischen Einreiseanmeldung. Die Anmeldung erfolgt online über das Webformular des RKI.