Rathaus-Service: Anmeldung Wohnsitz

Bei Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde (Gemeinde Poing - Bürgerbüro) anmelden.

Beschreibung

Bei Bezug einer Wohnung sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde.

Sie müssen hierzu einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben und diesen der Meldebehörde zusammen mit dem Personalausweis, dem anerkannten und gültigen Pass oder Passersatzpapier sowie der Bestätigung Ihres Wohnungsgebers oder dem entsprechenden Zuordnungsmerkmal vorlegen. Von dem Ausfüllen des Meldescheins kann abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und auf einem Ausdruck die Richtigkeit und Vollständigkeit der bei der Meldebehörde erhobenen Daten durch Ihre Unterschrift bestätigen. Sie können sich bei der Anmeldung auch durch eine Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Anmeldeunterlagen und Vollmacht) vertreten lassen.

Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen die Anmeldung vornimmt.

Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen von ihrem gesetzlichen Vertreter angemeldet werden. Wird die Wohnung eines Personensorgeberechtigten bezogen, genügt es, wenn dieser die Anmeldung vornimmt.

Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden.

Sofern für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.

Voraussetzungen

Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung (diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen und Schlafen benutzt).

Unterlagen
  • Bestätigung des Wohnungsgebers (z.B. Ihres Vermieters oder der Hausverwaltung) -> Formular-Wohnungsgeberbestätigung 
  • Ausweisdokumente (Pass und/oder Personalausweis)
  • Nachweise über Familienstand oder Namensführung (z.B. Geburts-/Eheurkunde o.ä.). Dies hat den Vorteil, dass Sie die Nachweise bei der Neuausstellung von Ausweisdokumenten durch die Gemeinde Poing nicht erneut vorlegen müssen.
  • bei Anmeldung von Familienangehörigen, sämtliche Ausweisdokumente der jeweiligen Personen
  • bei Anmeldung aus dem Ausland:
    - Aufenthaltstitel, Einreisevisa
    - Nachweise über den Familienstand (z.B. Geburts-/Eheurkunde, etc.)
    - Zuzug mit mehreren Familienangehörigen:
      persönliche Vorsprache der weiteren Familienangehörigen, Geburtsurkunden der leiblichen Kinder
Fristen

Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.

Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen anmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.

Kosten

Für die Anmeldung bei der Meldebehörde werden keine Gebühren erhoben.

Antragstellung

Anmeldung online vorankündigen

Bitte beachten Sie, dass durch die online Vorankündigung die Anmeldung noch nicht abgeschlossen ist. Eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro ist zwingend notwendig. Nach der gegenwärtigen Lage ist ein Termin zu vereinbaren, in der Sie die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Bringen Sie bitte dazu die Ausweisdokumente aller zuziehenden Familienmitglieder und die  Wohnungsgeberbestätigung mit.

Terminvereinbarung

Terminvereinbarung

Zur Terminvereinbarung kommen Sie hier.

weiterführende Links

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Bürgerbüro (Fachbereich 1 Sachgebiet 1.2), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 150
+49 (0) 8121 97 94 151
+49 (0) 8121 97 94 152
+49 (0) 8121 97 94 153
+49 (0) 8121 97 94 154

bzw. online

( Kontakt Terminvereinbarung Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 3, 85586 Poing
Zi. 011 (EG)

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