Der elektronische Reisepass (ePass), eingeführt im November 2005, ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Seit 1. November 2007 werden (ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr) zusätzlich zwei Fingerabdrücke in den Chip des Reisepasses aufgenommen.
Der Inhaber eines gültigen deutschen Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.
Niemand darf mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung eines weiteren Passes (Zweitpass) nachgewiesen wird.
Vielreisende können einen Reisepass mit 48 Seiten statt der herkömmlichen 32 Seiten beantragen.
Achtung: Aktuell beträgt die Bearbeitungszeit etwa 9 bis 10 Wochen. Bitte beantragen Sie Ihren neuen Pass generell möglichst frühzeitig – zum Zeitpunkt der Reiseplanung/-buchung in ein passpflichtiges Land –, damit die gültigen Ausweisdokumente zum Reiseantritt vorliegen.