Rathaus-Service: Elektronische Identitätskarte (eID-Karte)

Identitätskarte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
 

Beschreibung

Seit Januar 2021 gibt die Bundesrepublik Deutschland auf Antrag eine eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion an Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, aus.

  • Die eID-Karte ist im Scheckkarten-Format mit integriertem Kontaktlos-Chip, die zentral in der Bundesdruckerei GmbH hergestellt und personalisiert wird.
  • Mit der eID-Karte kann die Karteninhaberin/der Karteninhaber die Online-Ausweisfunktion nutzen.
  • Die eID-Karte ermöglicht den elektronischen Identitätsnachweis und das Vor-Ort-Auslesen.
  • Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie z. B. Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe.
  • Jede eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Eine verkürzte Gültigkeit bei Personen unter 24 Jahren ist nicht vorgesehen.
  • Die eID-Karte kann nur für Antragsteller, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, und nur mit einer eingeschalteten Online-Ausweis-Funktion ausgestellt werden. Die antragstellende Person erhält zudem einen PIN-Brief.
Voraussetzungen
  • Unionsbürger/in oder Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  • nicht Deutsch im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes
  • Mindestalter bei Antragstellung 16 Jahre
Unterlagen
  • Angaben zu dem Doktorgrad und zu den Ordens- und Künstlernamen sind freigestellt.
  • Die antragstellende Person hat die erforderlichen Nachweise zu erbringen und sich unter Vorlage eines anerkannten und gültigen ausländischen Ausweisdokuments vor der ausgebenden Stelle persönlich zu identifizieren.
Fristen

Fristen

Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre

Kosten

Gebühr: 37,00 Euro

Antragstellung

Antragstellung ab dem 16. Lebensjahr
persönliche Vorsprache
Eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig

Terminvereinbarung

Terminvereinbarung

Zur Terminvereinbarung kommen Sie hier.

Verfahrensablauf

Die Produktionszeit beträgt derzeit ca. 2 bis 3 Wochen.
Die Abholung erfolgt grundsätzlich persönlich durch den/die Antragsteller/in.
Die Aushändigung an eine volljährige Person mit Abholungsvollmacht ist möglich.
Eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht möglich.

Hinweise

Haben Sie 2 bis 3 Wochen nach Beantragung keinen PIN-Brief vom Ausweishersteller erhalten oder wurde bei der Beantragung des Dokuments die Zusendung des PIN-Briefes an die Ausweisbehörde vereinbart, ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers zwingend erforderlich.

Rechtsgrundlagen

§§ 1 - 8 und 12 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)

Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV)

§ 8b Zuständigkeitsverordnung (ZustV)
Zuständigkeit der Gemeinden zur Ausstellung von eID-Karten (eID-Karte-Gesetz)
 

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Bürgerbüro (Fachbereich 1 Sachgebiet 1.2), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 150
+49 (0) 8121 97 94 151
+49 (0) 8121 97 94 152
+49 (0) 8121 97 94 153
+49 (0) 8121 97 94 154

bzw. online

( Kontakt Terminvereinbarung Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 3, 85586 Poing
Zi. 011 (EG)

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