Über die Durchführung der Feuerbeschau entscheidet die Gemeinde Poing nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Feuerbeschau ist durchzuführen, wenn konkrete Anhaltspunkte für gefährliche Zustände vorliegen.
Die Gemeinde Poing führt die Feuerbeschau mit eigenem Personal mit der erforderlichen Qualifikation durch und zieht im Bedarfsfall geeignete Sachkundige, wie z.B. den örtlichen Kaminkehrer, oder Vertreter der örtlichen Feuerwehr hinzu.
Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, sollen insbesondere die Brandmeldeanlagen, die Rettungs- und Einsatzwege, die Löschwasserentnahmestellen, die Entrauchungseinrichtungen sowie die organisatorischen Vorkehrungen überprüft werden.