Rathaus-Service: Feuerbeschau

Die Verordnung über die Feuerbeschau legt insbesondere fest, welchem Zweck die Feuerbeschau dient, auf was sich die Feuerbeschau erstreckt, wer für die Durchführung der Feuerbeschau zuständig ist und welche Anordnungen die Gemeinden treffen können.

Die Feuerbeschau erstreckt sich auf Gebäude, insbesondere Sonderbauten nach Art. 2 Abs. 4 der Bayerischen Bauordnung und sonstige Anlagen und Gegenstände, bei denen Brände erhebliche Gefahren für Personen oder außergewöhnliche Sach- oder Umweltschäden zur Folge haben können oder bei denen konkrete Anhaltspunkte auf erhebliche Gefahren hinweisen.

Die Feuerbeschau obliegt der Gemeinde Poing.

Weitere Festlegungen siehe "Verordnung über die Feuerbeschau (FBV)" unter "Rechtsgrundlagen".

Beschreibung

Über die Durchführung der Feuerbeschau entscheidet die Gemeinde Poing nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Feuerbeschau ist durchzuführen, wenn konkrete Anhaltspunkte für gefährliche Zustände vorliegen.

Die Gemeinde Poing führt die Feuerbeschau mit eigenem Personal mit der erforderlichen Qualifikation durch und zieht im Bedarfsfall geeignete Sachkundige, wie z.B. den örtlichen Kaminkehrer, oder Vertreter der örtlichen Feuerwehr hinzu.

Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, sollen insbesondere die Brandmeldeanlagen, die Rettungs- und Einsatzwege, die Löschwasserentnahmestellen, die Entrauchungseinrichtungen sowie die organisatorischen Vorkehrungen überprüft werden.

Kosten

Zunächst keine (d.h. die Kosten der Feuerbeschau werden von den Gemeinden getragen), ggf. gebührenpflichtige Mängelbeseitigungsanordnungen.

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Fachbereich 1 Sachgebiet 1.1), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 141
+49 (0) 8121 97 94 142
+49 (0) 8121 97 94 143

bzw. online

( Kontakt Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 3, 85586 Poing
Zi. 405, 407 und 408 (4. OG)

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