Rathaus-Service: Fischereischein

Fischereischein auf Lebenszeit; Jugendfischereischein

Vorraussetzungen

Wer in Bayern den Fischfang ausüben will, benötigt einen Fischereischein und muss eine Fischereiabgabe leisten.

Wer den Fischereischein erhalten will, muss i.d.R. die Fischerprüfung in Bayern erfolgreich abgelegt haben. Die in einem anderen Land der BRD abgelegte Fischerprüfung wird unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt.

Arten und Fristen des Fischereischeins

Fischereischein auf Lebenszeit

Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt. Auf Antrag wird dieser mit unbeschränkter Geltungsdauer ausgestellt (Einmalzahlung der Fischereiabgabe). Der Fischereischein auf Lebenszeit kann auch mit einer Geltungsdauer für fünf aufeinander folgende Jahre (Einmalzahlung der Fischereiabgabe für einen Zeitraum von fünf Jahren) erteilt werden.

Jugendfischereischein

Den Jugendfischereischein können Jugendliche (Personen die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung erhalten. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers. Der Jugendfischereischein wird mit Wirkung von Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt.

Jahresfischereischein

Den Jahresfischereischein erhalten grundsätzlich volljährige Personen, welche sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und hier keinen Wohnsitz haben (z. B. Tourist). Die Befugnis zur Ausübung des Fischfangs im Herkunftsland, ist glaubhaft zu machen. Der Jahresfischereischein ist innerhalb eines Jahres für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten gültig.

Form der Antragstellung

Die Antragstellung eines Fischereischeins ist grundsätzlich nur durch persönliche Vorsprache bei der zuständigen Gemeinde möglich.

Eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig.

Terminvereinbarung

Zur Terminvereinbarung kommen Sie hier.

Unterlagen

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Fischereischeinbeantragung mit:

  • Nachweis der bestandenen Fischerprüfung oder gleichgestellten Prüfung

  • (soweit vorhanden) bisherigen Fischeischein

  • aktuelles Lichtbild

  • Jeweilige Gebühr sowie Abgabe [vgl. Kosten]

  • Ausweisdokument (Pass, Personalausweis, Kinderreisepass)

  • Einwilligung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen

  • Ggf. Führungszeugnis

Kosten

Die Kosten setzen sich aus der Fischereischeingebühr und der Fischereiabgabe zusammen.

Fischereischeingebühr:

  • Fischereischein auf Lebenszeit: 35,00€

  • Jahresfischereischein für Touristen: 7,50€

  • Jugendfischereischein: 5,00€

 

Fischereischeinabgabe:

  • Fischereischein auf Lebenszeit:

    • Zahlung für 5 Jahre: 40,00€

    • Einmalzahlung (Fischereischein auf Lebenszeit):
      maximal 300,00€, die Abgabe ist altersbedingt gestaffelt

  • Jugendfischereischein: 10,00€

  • Jahresfischereischein für Touristen: 15,00€

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