Rathaus-Service: Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen (Selbstbestimmungsgesetz)

Beschreibung

Jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, kann gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag geändert werden soll, indem sie durch eine andere der in § 22 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes vorgesehenen Angaben ersetzt oder gestrichen wird. Mit dieser Erklärung sind die Vornamen zu bestimmen, die die Person zukünftig führen will und die dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen. Die Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen ist von der erklärenden Person drei Monate vor der Erklärung mündlich oder schriftlich bei dem Standesamt anzumelden, bei dem die Erklärung abgegeben werden soll. Die Anmeldung wird gegenstandslos, wenn die Erklärung nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung abgegeben wird.

Voraussetzungen Minderjährige

Erklärungen von Minderjährigen sind möglich, wenn eine beschränkt geschäftsfähige minderjährige Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, diese Erklärung selbst abgibt, jedoch bedarf die Person hierzu der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. 
Ist die minderjährige Person geschäftsunfähig oder hat sie das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet, kann nur der gesetzliche Vertreter die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen für die Person abgeben. Die Erklärung bedarf des Einverständnisses des Kindes, wenn es das fünfte Lebensjahr vollendet hat.
 

Unterlagen

- Geburtsurkunde der Person
- Ausweis der Beteiligten
- Im Einzelfall sind weitere Unterlagen (z.B. Sorgeerklärung) erforderlich. Ihr Standesamt informiert Sie darüber.

 

Kosten

- Die Erklärung über die Anpassung des Geschlechtseintrages: 30,00€
- Bestimmen der Vornamen: 30,00€
- Bescheinigung: 12,00€

Antragstellung

Damit eine Erklärung des Geschlechtseintrages und der Vornamen wirksam wird, 
muss diese öffentlich beurkundet und beglaubigt werden.
Zuständig dafür ist das Standesamt.
Die Beteiligten müssen persönlich erscheinen.

Terminvereinbarung

Terminvereinbarung

Zur Terminvereinbarung kommen Sie hier.

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Standesamt (Fachbereich 1 Sachgebiet 1.3), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 160
+49 (0) 8121 97 94 161

bzw. online

( Kontakt Terminvereinbarung Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 3, 85586 Poing
Zi. 011 im Bürgerbüro (EG) und Zi.106 (1. Stock)

.