Die Höhe der Ermäßigung der Elternbeiträge bemisst sich nach Anzahl der gleichzeitig in Kindertageseinrichtungen, in der Mittagsbetreuung und/oder Tagespflege betreuten Kinder einer Familie. Nur die gleichzeitige Betreuung der Geschwisterkinder in einer der genannten Betreuungsformen ist maßgeblich für die Berechnungsgrundlage. Hier werden die Anzahl der Monate, welche die Träger der Gemeinde im Antrag bestätigen zur Berechnung zu Grunde gelegt.
Nicht gewährt wird die Ermäßigung für Kinder, die einen Beitragszuschuss erhalten.
Kinder im Krippenbereich, der Hort- oder Mittagsbetreuung bleiben weiterhin förderfähig. Der Antrag kann hierzu gestellt werden!