Rathaus-Service: Grabmal-Genehmigung

Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.

Beschreibung

Die Errichtung und Änderung von Grabmälern, Grabeinfassungen und Grabeinrichtungen bedarf vor Beginn der Arbeiten der Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Erlaubnis ist schriftlich oder online (s. Antragstellung) zu beantragen. 

Voraussetzungen

Die Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn ein Fachbetrieb das Grabmal, die Grabeinfassung oder sonstige Grabeinrichtung entsprechend der Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen (TA Grabmal) und den Unfallverhütungsvorschriften (VSG 4.7) in der jeweils geltenden Fassung sowie den Gestaltungsrichtlinien der Friedhofssatzung der Gemeinde Poing errichtet. 
Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein dürfen nur aufgestellt werden, wenn sie ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit hergestellt worden sind und hierfür ein Nachweis gemäß Art. 9a Abs.2 BestG in der jeweils geltenden Fassung vorgelegt wird.
 

Unterlagen

Für die Genehmigung von Grabmälern sind folgende Unterlagen erforderlich:

-    Antrag schriftlich oder online mit Angaben über den Grabnutzungsberechtigten, Grablage, Werkstoff, Farbe, Bearbeitung und Schriftverteilung
-    Zeichnung des Grabmalentwurfes einschließlich Grund- und Seitenriss im Maßstab 1:10
-    Nachweis über die Produktionsbedingungen vom Grabstein/ Grabeinfassung nach Art. 9a Abs. 2 BestG 

Soweit erforderlich, kann die Friedhofsverwaltung im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.
 

Fristen

Fristen

Der Antrag ist spätestens fünf Werktage vor Ausführung der Arbeiten zu stellen. 

Kosten

Die anfallenden Gebühren sind in der Friedhofsgebührensatzung geregelt. 

Terminvereinbarung

Terminvereinbarung

Sie können sich hier einen Termin zu einer telefonischen Vorab-Beratung buchen. 

Verfahrensablauf

Nach Bearbeitung des Antrages erhält der Antragsteller einen Genehmigungs- und Gebührenbescheid.

weiterführende Links

Bestattungsgesetz (BestG)

Link zur Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung:
https://www.poing.de/rathaus-politik/ortsrecht
 

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Standesamt (Fachbereich 1 Sachgebiet 1.3), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 160
+49 (0) 8121 97 94 161

bzw. online

( Kontakt Terminvereinbarung Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 3, 85586 Poing
Zi. 011 im Bürgerbüro (EG) und Zi.106 (1. Stock)

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