Rathaus-Service: Isolierter Antrag auf Abweichung, Befreiung oder Ausnahme

Isolierte Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften, isolierte Befreiung oder Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes (nur verfahrensfreie Bauvorhaben)

Beschreibung

Bei verfahrensfreien Bauvorhaben entscheiden die Gemeinden über Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften sowie über Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes.

Voraussetzungen

Eine Abweichung kann erteilt werden, wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderung, von der abgewichen werden soll und unter Würdigung der nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Eine Ausnahme ist in der jeweiligen Satzung selbst geregelt.

Eine Befreiung kommt in Betracht, wenn Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern, dies städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans oder der sonstigen Regelung zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde. Zudem muss die Befreiung unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sein und sie darf die Grundzüge der Planung nicht berühren.

Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen müssen schriftlich beantragt werden, der Antrag ist zu begründen. Bei Bauvorhaben, die einer Genehmigung bedürfen, ist der Abweichungsantrag mit dem Bauantrag zu stellen.

Unterlagen
  • Antrag auf isolierte Abweichung
  • Lageplan, der das zu errichtende Vorhaben darstellt
  • Eine maßstäbliche Zeichnung des zu errichtenden Vorhabens mit Grundriss und Ansichten

Die Beantragung ist online möglich - s. Antragstellung.

Kosten

75 Euro

Verfahrensablauf

Über die Befreiung oder Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder einer Abweichung von der örtlichen Bauvorschrift entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die die Gemeinde Poing

Hinweise

Die betroffenen Grundstücksnachbarn sind durch Unterschrift am Verfahren zu beteiligen

Rechtsgrundlagen

Art. 63 Bayerische Bauordnung

§ 31 Baugesetzbuch

weiterführende Links

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Planen und Bauen (Fachbereich 3 Sachgebiet 3.1), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 305

bzw. online

( Kontakt Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 4, 85586 Poing
Zi. 002 (EG)

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