Rathaus-Service: Sozialhilfe

Neben der Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhaltes der nicht erwerbsfähigen Personen oder Personen über 65 Jahre wird vor allem Hilfe in besonderen Lebenslagen für Menschen in besonderen Lebenssituationen erbracht.

Zuständig dafür ist das Landratsamt Ebersberg.

Beschreibung

-Sozialhilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

-Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

Voraussetzungen

Anspruch auf

 

-Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII haben:

Bedürftige Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und

-nicht erwerbsfähig sind

-das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

 

 

-Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII haben:

Bedürftige Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und

-die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder

-die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind

Unterlagen

Zum Antrag beim Landratsamt sind folgende Unterlagen erforderlich:

-ausgefüllte Antragsunterlagen

-ggf. Rentenbescheide

-Mietvertrag

-Bescheinigung über Belastungen

 

Im Einzelfall sind weitere Unterlagen erforderlich. Das Landratsamt berät Sie darüber.

Kosten

Es werden keine Kosten erhoben.

Antragstellung

Die erforderlichen Antragsunterlagen erhalten Sie über das Landratsamt oder im Rathaus, Zi. 005 od. 006.

Die ausgefüllten Antragsunterlagen müssen zunächst im Rathaus bestätigt und können anschließend beim Landratsamt eingereicht werden

Terminvereinbarung

Terminvereinbarung

Sie können sich hier einen Termin zu einer telefonischen Vorab-Beratung buchen. 

Verfahrensablauf

Über den Antrag entscheidet das zuständige Landratsamt mit schriftlichen Bescheid. Bei der Sozialhilfeverwaltung des Landratsamtes werden nähere Auskünfte erteilt und Fragen beantwortet.

Hinweise

Bei Bedarf erhalten Hilfeempfänger eine vertrauliche Sozialberatung durch den Zentralen Sozialdienst des Landratsamtes.

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Sozialwesen (Fachbereich 1 Sachgebiet 1.3), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 162
+49 (0) 8121 97 94 161
+49 (0) 8121 97 94 160

bzw. online

( Kontakt Terminvereinbarung Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 3, 85586 Poing
Zi. 011 EG (Zugang durch Bürgerbüro) bzw. Zi. 106 (1. Stock)

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