Rathaus-Service: Straßenbenutzung; Beantragung einer Erlaubnis für eine Veranstaltung

Der öffentliche Straßenraum wird in vielfältiger Weise genutzt. Bei Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen sind grundsätzlich die Vorgaben des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG), des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu beachten. Die StVO bezeichnet alles, was nicht zum normalen Gebrauch der Straße gehört als "übermäßige Straßenbenutzung" und stellt diese unter einen besonderen Erlaubnisvorbehalt. Entsprechende Erlaubnisse erteilt die Gemeinde Poing bzw. das Landratsamt Ebersberg.

Beschreibung

In unserer Gesellschaft besteht vielfach der Wunsch, den öffentlichen Straßenraum auch im Rahmen von Veranstaltungen zu nutzen. Zu den Nutzungswünschen zählen neben Freizeitveranstaltungen auch die Brauchtumspflege.

Je  nach Klassifizierung der Straßen, auf der eine Veranstaltung vorgesehen ist (also ob es sich um eine Bundes-, Staats- oder Kreisstraße oder eine Gemeindestraße handelt) kann das Landratsamt Ebersberg oder die Gemeinde Poing entsprechende Veranstaltungen, bei denen die Straßen in mehr als verkehrsüblicher Weise in Anspruch genommen werden, erlauben. Die Erlaubnis kann mit Auflagen und Bedingungen verbunden sein. Sie stellen sicher, dass insbesondere dem Interesse der Verkehrssicherheit Rechnung getragen wird und Behinderungen und Gefährdungen für die Teilnehmer und die sonst Betroffenen so gering wie möglich gehalten werden.

Es handelt sich bei den erlaubnisfähigen Veranstaltungen insbesondere um:

  • Motorsportliche Veranstaltungen mit Krafträdern
  • Rennen mit Kraftfahrzeugen
  • Ralley-Sonderprüfungen
  • Oldtimer-Veranstaltungen
  • Radrennen
  • Triathlonveranstaltungen
  • Volksradfahren
  • Staffelläufe
  • Volkswanderungen
  • Umzüge (z. B. Festumzüge, Fasching)
  • Kirchliche Veranstaltungen (z.B. Prozession)

Die Gemeinde Poing bzw. das Landratsamt Ebersberg als zuständige Erlaubnisbehörde wird dabei in der Regel gemeinsam mit dem Veranstalter, den anderen von der geplanten Veranstaltung betroffenen Stellen und der Polizei die Erlaubnisvoraussetzungen bestimmen. Die Zusammenfassung der Auflagen und Bedingungen für die Veranstaltung ergeht als sog. Erlaubnisbescheid (§ 29 Abs. 2 StVO) an den Veranstalter.

Je nach Art und Größe einer Veranstaltung können auch andere behördliche Gestattungen z. B. nach dem Gewerberecht, dem Gaststättenrecht oder dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz erforderlich sein. Dort können dem Veranstalter in Form von Auflagen weitere Vorgaben für die Veranstaltung gemacht werden, z. B. betreffend die Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes, den Brandschutz, Rettung- und Fluchtwegekonzept, Jugendschutz oder die Bereitstellung eines Sicherheitsdienstes.

Auch wenn Veranstaltungen nicht ausschließlich auf einer Straße stattfinden, sich aber dennoch auf den Straßenverkehr auswirken, wie etwa Straßenfeste oder nach der Gewerbeordnung festgesetzte Märkte, kann dies straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen erfordern. Denkbar sind z. B. die Anordnung von Haltverboten zur Schaffung des Veranstaltungsbereichs oder die Anordnung von Umleitungen, um den Veranstaltungsbereich herum.

Kontaktieren Sie bei Veranstaltungen auf oder mit Auswirkungen auf öffentlichen Straßen so früh wie möglich die Gemeinde Poing bzw. das Landratsamt Ebersberg. Dort hilft man Ihnen hinsichtlich der Frage, ob bzw. welcher Erlaubnis es im konkreten Fall bedarf, weiter.

Kosten

Je nach Umfang der Veranstaltung 10,20 bis zu 2301,00 Euro.

Je nach Umfang der Veranstaltung und der Auflagen kommen auf den Veranstalter noch Kosten für die verkehrsrechtlichen Maßnahmen z. B. für Verkehrsbeschilderung, auch Ausschilderung von Umleitungsstrecken, zu. Eine generelle Aussage zu deren Höhe ist im Voraus nicht möglich.

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Fachbereich 1 Sachgebiet 1.1), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 141
+49 (0) 8121 97 94 142
+49 (0) 8121 97 94 143

bzw. online

( Kontakt Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 3, 85586 Poing
Zi. 405, 407 und 408 (4. OG)

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