1. Jugendförderung
Vor dem Hintergrund und im Vollzug des Art. 17 des Bayerischen Kinder und Jugendhilfegesetzes gewährt die Gemeinde Poing den Vereinen einen jährlichen Zuschuss zur Jugendarbeit.
Gefördert wird die allgemeine Jugendarbeit in den örtlichen Vereinen nach den Richtlinien. Der Zuschuss wird an Poinger Vereine gezahlt, von denen mindestens 10 v. H. der Mitglieder am 01.07. jeden Jahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Höhe der Förderung beträgt für jede/n bei dem Verein gemeldete/n Jugendliche/n bis 18 Jahre pro Jahr 4.-/€. Doppelmitgliedschaften bei verschiedenen Vereinen sind unschädlich. Der Verein hat die Zuschüsse jeweils schriftlich im 2.Halbjahr für das Kalenderjahr bei der Gemeinde Poing zu beantragen. Dem Antrag ist eine Bestätigung der, bzw. die Jahresmeldung zur Dachorganisation des Vereins bzw. eine Bestätigung des Vereinsvorstandes über die Anzahl der gemeldeten Mitglieder bis 18 Jahre sowie auf Anforderung ein Veranstaltungsplan und der letzte Kassenbericht beizulegen.
2. Förderung der Ausbildung zu (Fach-)Übungs-, Jugendleiter/innen
Die Gemeinde Poing fördert auf Antrag die erfolgreiche, anerkannte Ausbildung zu ehrenamtlichen Fachübungsleiter/innen, oder eine entsprechend vergleichbare Ausbildung als Übungs- oder Jugendleiter/in für Aktivitäten der ehrenamtlichen Vereinsarbeit für das Gemeindegebiet. Förderkontingente der Dachorganisationen von Vereinen oder Förderkontingente des Landkreises für anerkannte Jugendorganisationen sind vorrangig abzurufen. Es werden höchstens 50 % der nicht durch Einnahmen gedeckten Kosten, maximal 150.- EUR/Person für eine erfolgreiche, nachgewiesene Ausbildung nach von der Gemeinde gefördert. Nachzuweisende Ausgaben können bei der Förderung wie folgt geltend gemacht werden, soweit dadurch nach Abzug der Einnahmen keine Überfinanzierung entsteht: Fahrtkosten (analog Bayer. Reisegesetz), Übernachtungs- und Verpflegungskosten, Honorare, Referentenkosten, unmittelbaren Zusammenhang mit der Ausbildung stehende, notwendige Sachkosten. Zu den Einnahmen sind alle Zahlungseingänge zu rechnen, die im Zusammenhang mit der Ausbildung entstanden sind oder entstehen werden. Zu den Einnahmen sind auch zu erwartende Zuschüsse Dritter oder zweckgebundene Spenden zu rechnen. Die Ausschreibung, die Ausgaben und Einnahmen, der entsprechende Ausbildungsplan und die Bestätigung der erfolgreichen Ausbildung durch einen Dach-, bzw. Fachverband, oder anerkannten Ausbildungsträger sind grundsätzlich Bestandteil des Antrages auf Förderung.
3. Förderung von Vereinsaktivitäten
Die Gemeinde Poing fördert Vereinsaktivitäten. Gefördert werden jeweils die dem Vereinsziel entsprechenden, regelmäßig durchgeführten (Fach-)Übungs-/Gruppenleiter-, und Jugendleiterstunden der Vereine.
Poinger Sportvereine, die unter die Regelförderung fallen, werden gesondert gefördert und sind von dieser Aktivitäten Förderung ausgeschlossen.
Die Gemeinde Poing fördert die Stunden der Vereine, die nachweislich von (Fach-)Übungs-/Jugendleiter/innen mit Ausbildung und gültigem Ausweis des Vereins, oder die nachweislich von durch den Verein beauftragen Fachreferent/innen (z. B. Dirigent/innen etc.) durchgeführt werden, mit EUR 2.-/Stunde anteilig. Die Gemeinde Poing fördert die Stunden der Vereine, die nachweislich von Gruppenleitungspersonal ohne Ausbildung durchgeführt werden, mit EUR 1.-/Stunde anteilig. Nicht verbrauchte Mittel zur Förderung nach 3.1.1 und 3.1.2 sind nach Abrechnung des Förderjahres gegenseitig deckungsfähig. Eine Stunde wird mit 45 Minuten angesetzt. Jährlich werden pro Leiter/in höchstens 300 Stunden gefördert, wenn die Jahressumme der zur Förderung angemeldeten Stunden das 4-fache der Mitgliederzahl des Vereins nicht übersteigt. An den durchgeführten Stunden sollen in der Regel 10 und mehr Personen aktiv teilnehmen. Für Gruppenveranstaltungen, auch außerhalb des Gemeindegebietes, die an Wochenenden oder länger und nachweislich mit Fach-/Übungs- /Gruppenleiter/innen durchgeführt werden, werden höchsten 6 Stunden/Tag/Leiter/in gefördert. An- und Abreisetage werden nicht gefördert. Vor- bzw. Nachbereitungszeiten, Besprechungszeiten, Betreuungsstunden bei Wettkämpfen oder ggf. Prüfungen, sowie Gremienarbeiten sind nicht förderfähig und dürfen nicht auf die Fach-/Übungs-/Gruppenstunde angerechnet werden. Die Vereine legen der Gemeinde zu Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres einen Jahresplan vor, der die Art und Anzahl der durchzuführenden Gruppenstunden bzw. Übungsstunden oder Veranstaltungen erläutert. Spätestens zum 31.06. des Folgejahres legen die Vereine die Nachweise der Fach-/Übungs-/Gruppenleiterstunden für das aktuelle Haushaltsjahr der Gemeinde vor. Dem Antrag zur Förderung der Stunden von Vereinen sind die unterschriebenen Stundennachweise mit der Anzahl der Teilnehmer/innen, die originalen (Fach-)Übungs-, Jugendleiter/innenausweise, bzw. der Qualifikationsnachweis von Fachreferent/innen sowie die Bestätigung durch den Vereinsvorstand beizulegen. Dem Antrag zur Förderung der Stunden von Vereinen
sind die unterschriebenen Stundennachweise mit der Anzahl der Teilnehmer/innen sowie die Bestätigung durch den Vereinsvorstand beizulegen.