Rathaus-Service: Grabstätte Einverständniserklärung zur Beisetzung

Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte hat die Person, die die Grabstätte bei der Friedhofsverwaltung erworben hat. Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte kann nur von einer Person, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in der Gemeinde hat, erworben werden. Auswärtige Personen können das Nutzungsrecht erwerben, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz in Poing hatte. 

Voraussetzungen

Der Grabnutzungsberechtigte muss seine Zustimmung erteilen, wenn in die vorhandene Grabstätte eine weitere Person beigesetz werden soll.

Fristen

Fristen

Die Einverständniserklärung muss spätestens 12 Werktage vor dem Beisetzungstermin eingereicht werden. 

Kosten

Es fallen keine Gebühren für die Zustimmung an.  

Antragstellung
Terminvereinbarung

Terminvereinbarung

Sie können sich hier einen Termin zu einer telefonischen Vorab-Beratung buchen. 

weiterführende Links

Link zur Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung:
https://www.poing.de/rathaus-politik/ortsrecht
 

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Standesamt (Fachbereich 1 Sachgebiet 1.3), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 160
+49 (0) 8121 97 94 161

bzw. online

( Kontakt Terminvereinbarung Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 3, 85586 Poing
Zi. 011 im Bürgerbüro (EG) und Zi.106 (1. Stock)

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