Rathaus-Service: Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung

Eine Widmung ist die Verfügung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält.

Beschreibung

Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße.

Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßenklasse eingestuft. Die öffentlichen Straßen werden entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung in unterschiedliche Straßenklassen eingeteilt. Maßgebender Faktor für die Verkehrsbedeutung einer Straße sind die von ihr vermittelten räumlichen Verkehrsbeziehungen.

Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr)

Hinweise

Art. 3, Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Planen und Bauen (Fachbereich 3 Sachgebiet 3.1), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 306
+49 (0) 8121 97 94 307

bzw. online

( Kontakt Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 4, 85586 Poing
Zi. 007 (EG)

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