Rathaus-Service: Wohngeld

Mietzuschuss für Mieter von Wohnräumen bzw. Nutzungsberechtigte oder Heimbewohner oder Lastenzuschuss für Eigentümer einer Eigentumswohnung eines Eigenheimes.

Zuständig dafür ist das Landratsamt Ebersberg.

Beschreibung

Der Staat leistet einkommensschwachen Bürgern bei ihren Wohnkosten eine finanzielle Hilfe. Dieses Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt. Einen Mietzuschuss erhalten auf Antrag beispielsweise Mieter einer Wohnung, Untermieter oder Heimbewohner. Eigentümer eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle können Wohngeld als Lastenzuschuss für den selbstgenutzten Wohnraum beantragen.

Voraussetzungen

Der Antrag auf Wohngeld kann grundsätzlich von jedem Mieter von Wohnraum oder Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung gestellt werden.

Unterlagen

Zum Wohngeld-Antrag beim Landratsamt sind folgende Unterlagen erforderlich:

-ausgefüllte Antragsunterlagen

-Jahreseinkommensnachweise

-ggf. Rentenbescheinigung

-Mietvertrag

-Bescheinigung über Belastungen

 

Im Einzelfall sind weitere Unterlagen erforderlich. Das Landratsamt berät Sie darüber.

Fristen

Fristen

Das Wohngeld wird immer ab dem Ersten des Monats bewilligt, in dem der Antrag bei der Gemeinde oder dem Landratsamt eingeht.

Kosten

Es werden keine Kosten erhoben.

Antragstellung

Der Antrag auf Gewährung eines Mietzuschusses (Wohngeldantrag) kann online gestellt werden.

Ebenso erhalten Sie die erforderlichen Antragsunterlagen auf der Homepage des Landratsamtes Ebersberg oder alternativ im Rathaus.

Terminvereinbarung

Terminvereinbarung

Sie können sich hier einen Termin zu einer telefonischen Vorab-Beratung buchen. 

Verfahrensablauf

Über den Antrag entscheidet das zuständige Landratsamt (Wohngeldbehörde) mit schriftlichen Bescheid. Bei der Wohngeldbehörde werden nähere Auskünfte erteilt und Fragen beantwortet.
Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Sozialwesen (Fachbereich 1 Sachgebiet 1.3), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 162
+49 (0) 8121 97 94 161
+49 (0) 8121 97 94 160

bzw. online

( Kontakt Terminvereinbarung Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 3, 85586 Poing
Zi. 011 EG (Zugang durch Bürgerbüro) bzw. Zi. 106 (1. Stock)

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