Die Errichtung und Änderung von Grabmälern, Grabeinfassungen und Grabeinrichtungen bedarf vor Beginn der Arbeiten der Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Erlaubnis ist schriftlich oder onl
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, bedarf nach Art. 3 Abs. 4 des Bayerischen Kirchensteuergesetzes
Für die Aufnahme einer Niederschrift über die mündliche Austrittserklärung wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben. Für die Bestätigung der mündlichen Austrittserklärung in Form einer Ausfert
Das Standesamt teilt den Austritt dem betroffenen Kirchensteueramt, dem Finanzamt und der Meldebehörde mit.
Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats in dem der Kirchenaustritt b
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