Die Abfallentsorgung erfolgt über Restmüll- und Komposttonnen.
Es sind folgende Tonnenkombinationen möglich:
80 l Restmüll / 80 l Kompost 120 l Restmüll / &n
Die Antragstellung kann (durch den bisherigen wie auch durch den neuen Grundstückseigentümer) erfolgen
- online
- durch persönliche Vorsprache
- schriftlich / postalisch / per E-Mail
Hin
Fristen
Änderungen erfolgen i.d.R. zum nächsten 1. eines Monats. Im Einvernehmen mit bisherigem und neuem Eigentümer kann auch ein anderer Monat vereinbart werden.
Die Errichtung und Änderung von Grabmälern, Grabeinfassungen und Grabeinrichtungen bedarf vor Beginn der Arbeiten der Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Erlaubnis ist schriftlich oder onl
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, bedarf nach Art. 3 Abs. 4 des Bayerischen Kirchensteuergesetzes
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