Damit eine namensrechtliche Erklärung wirksam wird, muss sie öffentlich beurkundet oder beglaubigt werden. Zuständig dafür ist das Standesamt oder ein Notar/in. Die Beteiligten müssen persönlich er
Die Möglichkeiten einer Namensänderung auf Grund bürgerlich-rechtlicher Bestimmungen sind ziemlich umfangreich. Ob die jeweiligen Voraussetzungen dafür vorliegen, kann nur das Standesamt beurteilen.
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