Erlaubnis durch die Gemeinde Poing für Kampfhunde; Befreiung von der Erlaubnispflicht durch Erteilung eines "Negativzeugnisses" für Kampfhunde der Kategorie II.
Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte kann nur von einer Person, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Poing hat, erworben werden. Auswärtige Personen können das Nutzungsrecht erwerben, wen
Voraussetzung ist ein Antrag auf Festsetzung sowie insbesondere die Zuverlässigkeit des Antragstellers, kein Widerspruch zum öffentlichen Interesse und keine Abhaltung der Veranstaltung in einem Lade
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