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3401. Marktfestsetzung  
§§ 64 ff Gewerbeordnung (GewO) Rechtsgrundlagen, bayernweit: Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG)  
3402. Marktfestsetzung  
Voraussetzung ist ein Antrag auf Festsetzung sowie insbesondere die Zuverlässigkeit des Antragstellers, kein Widerspruch zum öffentlichen Interesse und keine Abhaltung der Veranstaltung in einem Lade  
3403. Marktfestsetzung  
 
3404. Marktfestsetzung  
 
3405. Schwerbehinderten Parkausweis  
Halten und Parken: § 12 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Ordnungswidrigkeiten: § 49 Abs. 1 Nr. 12 S  
3406. Schwerbehinderten Parkausweis  
Die Gemeinde Poing ist an die medizinisch-fachliche Beurteilung durch das Zentrum Bayer Familie und Soziales gebunden. Sie hat keine Möglichkeit, von dieser Bewertung abzuweichen oder eigene Einstufu  
3407. Übermittlungssperre  
Die Eintragung einer Übermittlungssperre kann in einer persönlichen Vorsprache bei der Meldebehörde oder online beantragt werden.  
3408. Übermittlungssperre  
 
3409. Übermittlungssperre  
 
3410. Auskunftssperre  
Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe gegenüber der Meldebehörde glaubhaft machen. Dazu können Tatsachen dienen, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen glaubhaft machen. Die Sp  
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