Bei der Gewerbeummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes wird unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, einen Zuverlässigkeits
Der Beginn einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit ist bei der zuständigen Gewerbebehörde anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 1 GewO).
Gewerbe ist jede nicht sozial unwertige, auf Gewinnerzielung ger
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