Über den Antrag entscheidet das zuständige Landratsamt (Wohngeldbehörde) mit schriftlichen Bescheid. Bei der Wohngeldbehörde werden nähere Auskünfte erteilt und Fragen beantwortet. Das Wohngeld wird
Zum Wohngeld-Antrag beim Landratsamt sind folgende Unterlagen erforderlich:
-ausgefüllte Antragsunterlagen
-Jahreseinkommensnachweise
-ggf. Rentenbescheinigung
-Mietvertrag
-Bescheinigung ü
Mietzuschuss für Mieter von Wohnräumen bzw. Nutzungsberechtigte oder Heimbewohner oder Lastenzuschuss für Eigentümer einer Eigentumswohnung eines Eigenheimes.
Zuständig dafür ist das Landratsamt Eb
Sozial geförderte Wohnungen sind Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln von Bund, Länder und Kommunen gefördert wurden und zum Teil der Mietpreis- und Belegungsbindung unterliegen.
Die Förderung r
Über den Antrag entscheidet das zuständige Landratsamt mit schriftlichen Bescheid. Bei der Sozialhilfeverwaltung des Landratsamtes werden nähere Auskünfte erteilt und Fragen beantwortet.
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