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4221. Personenstandsurkunde  
Gebühr für eine Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunde: 12,00 EUR Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister: 12,0  
4222. Personenstandsurkunde  
Die Standesämter stellen Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie Abschriften aus den jeweiligen Registern aus, wenn sie das jeweilige Personenstandsregister führen oder die Per  
4223. Personenstandsurkunde - Rathaus-Service: Personenstandsurkunde - Beantragung  
Rathaus-Service: Personenstandsurkunde - Beantragung  
4224. Personenstandsurkunde  
 
4225. Personenstandsurkunde  
 
4226. Personenstandsurkunde  
 
4227. Grabstätte - Beantragung Nutzungsrecht  
Die Höhe der jeweiligen Grabnutzungsgebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung in der jeweils geltenden Fassung; s. hierzu bei "weiterführende Links"  
4228. Grabstätte - Beantragung Nutzungsrecht  
Nach Einräumung des Nutzungsrechts erhält der Graberwerber einen Abdruck der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung sowie eine Urkunde über den Graberwerb und einen Gebührenbescheid.  
4229. Grabstätte - Beantragung Nutzungsrecht  
Auf Verlangen sind Nachweise darüber vorzulegen, dass der Graberwerber das Totenfürsorgerecht besitzt bzw. der Totenfürsorgeberechtigte mit dem Graberwerb einverstanden ist.  
4230. Grabstätte - Beantragung Nutzungsrecht  
Nach der Vergabe einer Grabstätte auf einem gemeindlichen Friedhof räumt die Gemeinde dem Antragsteller ein befristetes, gebührenpflichtiges Nutzungsrecht ein.  
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