Gebühr für eine Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunde: 12,00 EUR Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister: 12,0
Die Standesämter stellen Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie Abschriften aus den jeweiligen Registern aus, wenn sie das jeweilige Personenstandsregister führen oder die Per
Die Höhe der jeweiligen Grabnutzungsgebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung in der jeweils geltenden Fassung; s. hierzu bei "weiterführende Links"
Nach Einräumung des Nutzungsrechts erhält der Graberwerber einen Abdruck der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung sowie eine Urkunde über den Graberwerb und einen Gebührenbescheid.
Auf Verlangen sind Nachweise darüber vorzulegen, dass der Graberwerber das Totenfürsorgerecht besitzt bzw. der Totenfürsorgeberechtigte mit dem Graberwerb einverstanden ist.
Nach der Vergabe einer Grabstätte auf einem gemeindlichen Friedhof räumt die Gemeinde dem Antragsteller ein befristetes, gebührenpflichtiges Nutzungsrecht ein.
Diese Seite nutzt, sofern Sie damit einverstanden sind, lokal und anonymisiert das Statistik-Modul Matomo, um ihre Dienste anzubieten und stetig zu verbessern.