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4241. Amtliche Beglaubigung  
§ 129 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sieht für bestimmte schriftliche Erklärungen eine "öffentliche Beglaubigung" vor (z.B. für die beim Grundbuchamt nach § 29 der Grundbuchordnung einzureichenden Unte  
4242. Amtliche Beglaubigung  
Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen. Mit der Beglaubigung von Do  
4243. Amtliche Beglaubigung - Rathaus-Service: Amtliche Beglaubigung  
Rathaus-Service: Amtliche Beglaubigung  
4244. Amtliche Beglaubigung  
 
4245. Amtliche Beglaubigung  
 
4246. Amtliche Beglaubigung  
 
4247. Sterbefall - Anzeige  
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowi  
4248. Sterbefall - Anzeige - Rathaus-Service: Sterbefall - Anzeige  
Rathaus-Service: Sterbefall - Anzeige  
4249. Sterbefall - Anzeige  
 
4250. Sterbefall - Anzeige  
 
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