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4251. Sterbefall - Anzeige  
 
4252. Sterbefall - Anzeige  
 
4253. Geburt - Anzeige  
Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt. Anzeigepflichtig sind die Krankenhäuser oder sonstige Einrichtungen, in denen Geburtshilf  
4254. Geburt - Anzeige  
Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden.  
4255. Geburt - Anzeige - Rathaus-Service: Geburt - Anzeige  
Rathaus-Service: Geburt - Anzeige  
4256. Geburt - Anzeige  
 
4257. Geburt - Anzeige  
 
4258. Geburt - Anzeige  
 
4259. Eheschließung  
 
4260. Eheschließung  
 
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