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661. Personenstandsurkunde  
Die Standesämter stellen Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie Abschriften aus den jeweiligen Registern aus, wenn sie das jeweilige Personenstandsregister führen oder die Per  
662. SEPA-Lastschriftmandat erteilen  
Mit einem SEPA-Lastschriftmandat können Sie der Gemeinde Poing ermächtigen, regelmäßig fällige Beträge von Ihrem Konto einzuziehen. Dies können z.B. Grundsteuer, Hundesteuer, Abfallgebühren u.a. sein  
663. Bauantrag  
Grundsätzlich brauchen Sie für die Errichtung, die Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Genehmigungsfreistellung möglich.  
664. Bauleitplanung  
Die Gemeinde verfügt über einen Flächennutzungsplan sowie über eine Vielzahl von Bebauungsplänen. Diese können Sie auf der Homepage einsehen. Darüber hinaus ist eine Planeinsicht im Bauamt der Gemein  
665. Lotterie  
Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind anzuzeigen. Kennzeichnend f  
666. Ladenschluss  
Rechtslage zur Regelung der Ladenöffnungszeiten in Bayern In Bayern gilt nach wie vor das Ladenschlussgesetz (LadSchlG) des Bundes. Zuständigkeiten In der Anlage zur Verordnung über gewerbeaufs  
667. Jugendkonzept  
Bild eines Skateboarders Jugendkonzept der Gemeinde Poing Das Jugendkonzept wird jährlich vom Sachgebiet 4.2 Pädagogik auf Aktualität geprüft und entsprechend angepasst. Das aktuelle Jugendkonzept kann hier eingesehen&n  
668. Bildband  
"Bildband von Poingern für Poing" Der Bildband ist im Buchladen Poing erhältlich. Er enthält Fotografien aus Poing, Grub und Angelbrechting, soll Freude bringen, inspirieren und dazu einladen, seinen  
669. Melderegisterauskunft (einfach)  
Wenn Sie eine Person suchen (z. B. frühere Bekannte, Schulfreunde) so besteht für Sie die Möglichkeit, bei der jeweiligen Meldebehörde oder über das Internet (gegen Gebühr) eine Melderegisterauskunft  
670. Winterdienst  
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit haben die Eigentümer (auch Hinteranlieger) die vor dem Grundstück liegende Gehbahn auf eigene Kosten zu reinigen. In geschlossener Ortslage sind a  
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