Die Kommunalwahlen bestimmen, wer in den kommenden sechs Jahren wichtige Entscheidungen für unsere Gemeinde Poing trifft – etwa zu Themen wie Wohnungsbau, Verkehr, Bildung, Kinder‑ und Jugendarbeit, Klimaschutz oder Digitalisierung.
Am 8. März 2026 werden in Poing der Erste Bürgermeister, der Gemeinderat, der Landrat und der Kreistag neu gewählt. Die Amtszeit aller Gewählten endet am 30. April 2032.
Erhält bei der Wahl des Bürgermeisters oder des Landrats niemand die absolute Mehrheit, findet am 22. März 2026 eine Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Kandidierenden statt. Stimmberechtigt sind dabei alle Personen, die bereits zur Hauptwahl wahlberechtigt waren.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie Staatsangehörigen anderer EU‑Mitgliedstaaten, die
• am 8. März 2026 mindestens 18 Jahre alt sind,
• seit mindestens zwei Monaten in Poing mit Hauptwohnung gemeldet sind und
• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden.
Das Wahlrecht kann nur ausüben, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Alle Wahlberechtigten erhalten rechtzeitig eine Wahlbenachrichtigung.
Sie informiert darüber, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und in welchem Wahllokal Sie wählen.
Die Wahlbenachrichtigung gilt auch für eine mögliche Stichwahl am 22. März 2026. Bitte bringen Sie sie zu beiden Wahlen mit.
Das Wählerverzeichnis liegt vom 16. bis 20. Februar 2026 während der Dienstzeiten im Rathaus (Zimmer 010) zur Einsicht aus.
Wer nicht eingetragen ist, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann bis 20. Februar 2026, 12:30 Uhr, Einspruch einlegen – persönlich oder schriftlich im Rathaus.
Grundschule an der Karl-Sittler-Straße (Rathausstraße 3a)
7 Urnenwahlbezirke
alle 10 Briefwahlbezirke
barrierefrei zugänglich
Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule (Gruber Straße 4)
8 Urnenwahlbezirke
barrierefrei zugänglich
Die Abstimmung findet von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Bitte bringen Sie zur Wahl Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Wahlschein sowie einen gültigen Ausweis mit.
Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.
Der Antrag kann gestellt werden
über den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
online über den Link (bis 2. März 2026),
per Fax an 08121 / 97 94‑6150.
Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen möchte, benötigt eine schriftliche Vollmacht.
Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 6. März 2026, 15:00 Uhr, schriftlich oder persönlich im Rathaus (Zimmer 010) beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag frühzeitig, damit die Unterlagen rechtzeitig per Post zugestellt werden können.
Bei plötzlicher Erkrankung oder wenn die reguläre Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde, können Briefwahlunterlagen noch bis Wahltag, 15:00 Uhr, beantragt werden. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die Wahlleitung unter 08121 / 97 94‑0.
Ihr Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der Gemeinde Poing eingehen. Er kann
per Post zurückgesandt,
in den Hausbriefkasten des Rathauses eingeworfen oder
persönlich abgegeben werden.
Am Wahlsonntag nimmt die Wahlleitung in der Grundschule an der Karl‑Sittler‑Straße Wahlbriefe ebenfalls bis 18:00 Uhr entgegen.
Der Hausbriefkasten am Rathaus wird am Wahlsonntag letztmals um 18:00 Uhr geleert. Später eingehende Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.
Alle Wahlberechtigten erhalten vier Stimmzettel:
Gelb (klein): Wahl des Bürgermeisters
Hellgrün (groß): Wahl des Gemeinderats
Hellblau (klein): Wahl des Landrats
Weiß (groß): Wahl des Kreistags
Die Stimmabgabe erfolgt persönlich und geheim. Fotografieren oder Filmen in der Wahlkabine ist nicht erlaubt.
Für beide Wahlen steht jeweils eine Stimme zur Verfügung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Erreicht niemand diese Mehrheit, findet am 22. März 2026 eine Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Kandidaten statt.
Für beide Wahlen gilt das System der freien Liste. Dabei stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Listenwahl: Eine komplette Liste ankreuzen.
Kumulieren: Einer Person bis zu drei Stimmen geben.
Panaschieren: Stimmen auf Kandidierende verschiedener Listen verteilen.
Kombinieren: Listenwahl und Einzelstimmen mischen.
Reststimmen: Nicht vergebene Stimmen werden bei einem Listenkreuz automatisch in Listenreihenfolge verteilt.
Die Gesamtzahl der Stimmen darf nicht überschritten werden.
Für die Wahl des Gemeinderats stehen 24 Stimmen, für die Wahl des Kreistags 60 Stimmen zur Verfügung.
Nach Schließung der Wahllokale um 18:00 Uhr beginnt die öffentliche Auszählung. Interessierte Personen können anwesend sein, solange der Ablauf nicht gestört wird.
Vorab können Sie mit dem Probestimmzettel zur Gemeinderatswahl unter realen Bedingungen das „Kumulierens“ und „Panaschierens“ ausprobieren und sehen auch gleich, ob der so ausgefüllte Stimmzettel gültig oder ungültig wäre. Sie können Ihre Simmen vergeben, in dem Sie einen Wahlvorschlag anklicken oder direkt in das Feld vor einer sich bewerbenden Person klicken.
Bei Rückfragen zur Wahl steht Ihnen die Gemeinde Poing gerne zur Verfügung:
Telefonisch: 08121 / 97 94‑150
Online: Über das Kontaktformular auf unserer Homepage.
Persönlich:
Rathaus Poing
Rathausstraße 3, 85586 Poing
Bürgerbüro im Erdgeschoss
Wenn Sie Ihre Hauptwohnung ab dem 26. Januar 2026 verlegen, kann sich Ihr Wahlrecht für die Kommunalwahlen ändern. Entscheidend ist, wohin Sie ziehen und wann der Umzug erfolgt.
Ein Umzug in eine andere Gemeinde außerhalb des Landkreises führt dazu, dass Sie Ihr Wahlrecht in Poing sowohl für die Gemeindewahlen als auch für die Landkreiswahlen verlieren. Sie werden aus dem Wählerverzeichnis gestrichen; ein bereits ausgestellter Wahlschein wird ungültig.
Wenn Sie innerhalb des Landkreises umziehen, verlieren Sie das Wahlrecht für die Gemeindewahlen in Poing. Für die Landkreiswahlen bleiben Sie wahlberechtigt, solange Ihre neue Gemeinde Sie nicht in ihr eigenes Wählerverzeichnis einträgt. Ein bereits ausgestellter Wahlschein bleibt in diesem Fall für die Landkreiswahlen gültig.
Für die Teilnahme an den Landkreiswahlen haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können am Wahltag im Wahllokal Ihres bisherigen Stimmbezirks wählen oder einen Wahlschein beantragen, um entweder in einem beliebigen Wahllokal des Landkreises oder per Briefwahl abzustimmen. Der Antrag kann schriftlich, elektronisch oder persönlich gestellt werden; eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Wenn Sie aufgrund einer Behinderung den Antrag nicht selbst stellen können, kann eine Vertrauensperson dies für Sie übernehmen.
Wenn Sie möchten, dass Ihre neue Gemeinde Sie für die Landkreiswahlen in ihr Wählerverzeichnis aufnimmt, können Sie dort vom 26. Januar bis 15. Februar 2026 einen Antrag stellen. Der Antrag muss schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift erfolgen und die üblichen persönlichen Angaben enthalten. Wird der Antrag angenommen, werden Sie in Poing auch für die Landkreiswahlen gestrichen.
Wenn Sie sich ab dem 26. Januar 2026 in Poing anmelden oder hier Ihre Hauptwohnung begründen, kann sich Ihr Wahlrecht für die Kommunalwahlen ändern. Entscheidend ist, ob Sie aus einer Gemeinde innerhalb oder außerhalb des Landkreises zuziehen und ob Sie die Voraussetzung eines zweimonatigen Aufenthalts erfüllen.
Wenn Sie aus einer Gemeinde außerhalb des Landkreises nach Poing ziehen, erfüllen Sie die zweimonatige Aufenthaltsdauer nicht und können daher weder für die Gemeindewahlen noch für die Landkreiswahlen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. Eine Teilnahme an der Wahl – auch an einer möglichen Stichwahl – ist in diesem Fall nicht möglich.
Wenn Sie aus einer Gemeinde innerhalb des Landkreises nach Poing ziehen, erfüllen Sie ebenfalls nicht die zweimonatige Aufenthaltsdauer für die Gemeindewahlen und können daher in Poing nicht für die Gemeindewahlen eingetragen werden. Für die Landkreiswahlen hängt Ihr Wahlrecht davon ab, ob Sie am Stichtag 25. Januar 2026 bereits in Poing gewohnt haben oder ob Sie erst danach zugezogen sind. Je nach Fall bleiben Sie entweder in Ihrer bisherigen Gemeinde für die Landkreiswahlen eingetragen oder werden von Amts wegen in Poing aufgenommen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung.
Wenn Sie für die Landkreiswahlen weiterhin in Ihrer bisherigen Gemeinde eingetragen sind, können Sie dort am Wahltag persönlich wählen oder einen Wahlschein beantragen, um in einem beliebigen Wahllokal des Landkreises oder per Briefwahl abzustimmen. Der Antrag kann schriftlich, elektronisch oder persönlich gestellt werden; eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Wenn Sie aufgrund einer Behinderung den Antrag nicht selbst stellen können, kann eine Vertrauensperson dies für Sie übernehmen.
Sie können außerdem bis 15. Februar 2026 bei der Gemeinde Poing einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Landkreiswahlen stellen. Der Antrag muss schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift erfolgen und die üblichen persönlichen Angaben enthalten. Wird dem Antrag stattgegeben, werden Sie in Ihrer bisherigen Gemeinde aus dem Wählerverzeichnis gestrichen.
Wenn Sie sich – unabhängig von Ihrer melderechtlichen Hauptwohnung – seit 8. Januar 2026 ununterbrochen mit dem Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen in Poing aufhalten, können Sie ebenfalls bis 15. Februar 2026 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Sachverhalt ist dabei kurz darzulegen und auf Wunsch nachzuweisen.
Wenn Sie Ihre Hauptwohnung ab dem 26. Januar 2026 innerhalb der Gemeinde Poing ummelden, bleiben Sie für die Kommunalwahlen im Wählerverzeichnis des Stimmbezirks eingetragen, in dem Sie am Stichtag 25. Januar 2026 mit Hauptwohnung gemeldet waren. Sie können daher am Wahltag entweder im bisherigen Wahllokal persönlich wählen oder einen Wahlschein beantragen, um in einem beliebigen Wahllokal der Gemeinde oder per Briefwahl abzustimmen. Der Wahlschein kann schriftlich, elektronisch oder persönlich beantragt werden; eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Wenn Sie aufgrund einer Behinderung den Antrag nicht selbst stellen können, kann eine Vertrauensperson dies für Sie übernehmen.
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters am 08.03.2026
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats am 08.03.2026
Änderungsbekanntmachung über die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats.
Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten (pdf-Datei).
Bekanntmachung der zugelassen Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats