Förderantrag Lastenrad
Förderantrag Mini-PV-Anlage ("Balkonkraftwerk")
Förderrichtlinie als pdf-Datei zum Download
Wie in der Bau- und Umweltausschussitzung angekündigt, ist beabsichtigt, den Kauf von Lastenrädern und Lastenpedelecs sowie von Mini-PV-Anlagen zu fördern.
Seitens der Verwaltung wird eine Förderung wie folgt vorgeschlagen: Lastenfahrräder und Lastenpedelecs 25 % der Anschaffungskosten max. 500 Euro bei Lastenfahrrädern max. 1.000 Euro bei Lastenpedelecs Mini-PV-Anlage / Plug&-Play-Modul 25 % der Anschaffungskosten, max. jedoch 250 Euro
Beginn der Förderung: 01.02.2023
Die Verwaltung hat den Entwurf einer Förderrichtlinie erarbeitet.
Im Rahmen der Diskussion in der Gemeinderatssitzung vom 19.01.2023 ergaben sich folgende redaktionelle Änderungen/Ergänzungen:
Zu 3.2.b) Ergänzung dahingehend, dass je Haushalt nur die Anschaffung eines Lastenrads/Lastenpedelecs gefördert wird.
Zu 3.1) Es soll klargestellt werden, dass nur Poinger Haushalte sowie
zu a) Mini-PV-Anlagen nur der Einsatz in Poing gefördert werden.
Zu 2.a) und 3.2.a) hier sollte eine Ergänzung dahingehend erfolgen, dass sich die Förderung nur auf Plug&PlayModule (entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelungen für Mini-PV-Anlagen) bezieht. (derzeit liegen diese bei 600W-Leistung).
Auf Antrag aus dem Gremium erfolgte eine gesonderte Abstimmung
über
a) Mini-PV-Anlagen (einstimmig) und
b) Lastenfahrrad/Lastenpedelecs – mit 2 Gegenstimmen
Der Förderrichtlinie wurde in der vorliegenden Fassung mit den im Vortrag genannten redaktionellen Änderungen/Ergänzungen zugestimmt.
Die Poinger Förderrichtlinie zur rationellen Energienutzung besteht seit 1997; sie wurde im Jahr 2021 überarbeitet und aktualisiert. Es werden jährlich Mittel bereitgestellt, um Maßnahmen zur wärmetechnischen Sanierung von Altbauten finanziell zu fördern. Hierunter fallen u.a. Dämmungsmaßnahmen, Austausch von Fenstern und Erneuerung von Heizungen.
Ob für Ihre Maßnahme diese Förderung in Betracht kommt, ist im Einzelfall zu prüfen. Der Antrag ist vor Realisierung der entsprechenden Maßnahmen bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.