Rathaus-Service: Bewerbung für Sonntagsmärkte der Gemeinde Poing

Wenn Sie am Sonntagsmarkt der Gemeinde Poing teilnehmen wollen können Sie eine Marktzulassung als Standbetreiber beantragen.

Beschreibung

Die Gemeinde Poing veranstaltet zwei Mal jährlich einen Sonntagsmarkt. Die Marktfestsetzung legt den Frühjahrmarkt jährlich wiederkehrend am Sonntag nach Christi Himmelfahrt, den Herbstmarkt am vorletzten Sonntag vor Allerheiligen fest.
Ort der Veranstaltung ist die Hauptstraße, die Rathausstraße, die Bahnhofstraße und der Marktplatz in der Ortsmitte.

Mit der Festsetzung sind Befreiungen von ansonsten einzuhaltenden Vorschriften verbunden (sog. Marktprivilegien). So finden z.B. regelmäßig keine Anwendung die gewerberechtlichen Regelungen zum stehenden Gewerbe (etwa Gewerbeanzeige), zum Reisegewerbe (etwa die Reisegewerbekartenpflicht), das Ladenschlussgesetz (an dessen Stelle tritt die im Festsetzungsbescheid festgelegte Öffnungszeit) sowie bestimmte Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Gaststättengesetzes und das Sonn- und Feiertagsrecht.

 

Voraussetzungen

Voraussetzung ist ein Antrag auf Zulassung.

Beim Verkauf von Alkohol ohne vorliegende Reisegewerbekarte ist zudem ein Antrag auf vorübergehende Gaststättenerlaubnis gem. § 12 GastG und für Privatpersonen zusätzlich ein Führungszeugnis (max. 1 Jahr alt) oder ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister notwendig (s. dazu “weiterführende Links”)

Fristen

Fristen

Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Antragstellung bei der Gemeinde Poing. Die Bearbeitungsdauer ist von den Umständen des Einzelfalles abhängig. Im Allgemeinen dürfte der Zulassungsbescheid innerhalb von 2 Wochen nach Antragstellung ergehen.

Bitte beachten Sie, dass der Vorlauf bei Beantragung eines Führungszeugnisses 4-6 Wochen betragen kann.

Kosten

Die Standgebühr beträgt pro laufendem Meter 4,00 €.

Die Unkostenpauschale beträgt für Lichtstrom 14,00 €, für Kraftstrom 20,00 €.

Antragstellung

Die Antragstellung kann online erfolgen.

-> zum Online-Vorgang "Bewerbung Standzulassung Sonntagsmarkt"

Verfahrensablauf

Nach Bearbeitung der Bewerbung auf Zulassung eines Marktstandes erhält der Antragsteller einen Zulassungs- und Gebührenbescheid.

Rechtsgrundlagen

§ 69 Gewerbeordnung
§ 70 Gewerbeordnung
§ 12 Gaststättengesetz (GastG)

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Fachbereich 1 Sachgebiet 1.1), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 141
+49 (0) 8121 97 94 142
+49 (0) 8121 97 94 143

bzw. online

( Kontakt Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 3, 85586 Poing
Zi. 401, 407 und 408 (4. OG)

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