Rathaus-Service: Führungszeugnis

Die Vorlage eines Führungszeugnisses wird von verschiedenen Stellen gefordert.

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt.

Unterscheidung der Führungszeugnis-Arten

Bei den Führungszeugnissen unterscheidet man:

  • für private Zwecke (Belegart "N)
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "0")
  • erweitertes Führungszeugnis
  • europäisches Führungszeugnis
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Antragstellung
  • persönliche Antragstellung durch jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat
  • hat die betroffene Person einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt
  • der Antrag kann bei der Meldebehörde der gemeldeten Haupt- wie auch bei der Nebenwohnung gestellt werden
  • Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, müssen den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz stellen
     

Online über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (externer Link)
Voraussetzung: Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

persönliche Vorsprache

schriftliche Antragstellung

Bitte beachten Sie, dass eine Bevollmächtigung (z.B. des Ehegatten) zur Antragstellung nicht möglich ist.

Terminvereinbarung

Terminvereinbarung

Zur Terminvereinbarung kommen Sie hier.

Benötigte Unterlagen

bei persönlicher Vorsprache:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, sind die Postadresse der anfordernden Behörde sowie der Verwendungszweck anzugeben.
  • Für das erweiterte Führungszeugnis ist die schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.
Gebühr & Zahlungsarten

Gebühr für alle Arten:  13,00 Euro

Barzahlung
EC-Karte

Bearbeitungszeit

Bearbeitungszeit beträgt für

  • Führungszeugnis jeder Art bis zu 20 Arbeitstage
  • Im Regelfall 20 Arbeitstage mit ausländischer europäischer Staatsangehörigkeit

 

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Bürgerbüro (Fachbereich 1 Sachgebiet 1.2), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 150
+49 (0) 8121 97 94 151
+49 (0) 8121 97 94 152
+49 (0) 8121 97 94 153
+49 (0) 8121 97 94 154

bzw. online

( Kontakt Terminvereinbarung Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 3, 85586 Poing
Zi. 011 (EG)

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