Sind beide Eheschließenden Deutsche, müssen sie die gleichen Unterlagen vorlegen, die auch für eine Eheschließung im Inland erforderlich sind.
Ist nur ein Eheschließender deutsch, müssen für den ausländischen Eheschließenden ebenfalls Nachweise über seine Abstammung, Wohnsitz, Familienstand und Staatsangehörigkeit vorgelegt werden.
Das Standesamt muss nämlich prüfen, ob in seiner Person ein doppelseitig wirkendes deutsches Ehehindernis (z.B. das Ehehindernis der Doppelehe) vorliegt.
In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Ihr zuständiges Standesamt berät Sie gerne.