In unserer Gesellschaft besteht vielfach der Wunsch, den öffentlichen Straßenraum auch im Rahmen von Veranstaltungen zu nutzen. Zu den Nutzungswünschen zählen neben Freizeitveranstaltungen auch die B
Grundsatz
In Bayern gilt das Ladenschlussgesetz (LadSchlG) des Bundes. Folglich dürfen Verkaufsstellen generell werktags von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet sein. Bäckereien dürfen bereits ab 5:30
Falls die geplante kleine Lotterie nicht unter eine allgemeine Erlaubnis fällt, ist ein Antrag bei der Gemeinde Poing bzw. der Regierung von Oberbayern zu stellen. Dieser muss mindestens folgende Ang
Die Antragstellung kann online erfolgen.
-> zum Online-Vorgang "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer kleinen Lotterie/Ausspielung/Tombola"
Fristen
Gilt eine kleine Lotterie oder Ausspielung bzw. Tombola als allgemein erlaubt, ist Folgendes zu beachten: Ausspielungen bzw. Tombolas mit einem Spielkapital über 650 Euro sowie Lotterien sind
Kennzeichnend für Lotterien ist, dass ausschließlich Geldgewinne verlost werden. Dagegen kommen bei Ausspielungen Sachgewinne bzw. Sach- und Geldgewinne zur Verlosung. Von einer Tombola spricht man,
Baustellen im Straßenraum und Baustellen neben dem Straßenraum, die sich auf den Verkehr auswirken können, müssen besonders gesichert werden. Die Sicherungsmaßnahmen dienen dem Schutz der Verkehrstei
Die Antragstellung kann online erfolgen.
-> zum Online-Vorgang "Erstattung einer Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis einer öffentlichen Vergnügung (Veranstaltungsanzeige)"
Diese Seite nutzt, sofern Sie damit einverstanden sind, lokal und anonymisiert das Statistik-Modul Matomo, um ihre Dienste anzubieten und stetig zu verbessern.