Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt bei einem Wert des Fundgegenstandes bis 500 EUR 5 %, für den Mehrwert, ab einem Wert von 500 EUR, 3 % dieses Wertes. Beim F
Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes.
Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Wird der Fundgegensta
Beim Abholen einer Fundsache durch den Eigentümer oder den Finder (nach Beendigung der Aufbewahrungsfrist) bitten wir Sie, Ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Können Sie die Fundsach
Gültigkeit
Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig.
Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre Nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre Vorläufiger Reisepa
Aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr; eindeutige Identifizierung der Person muss gewährleistet sein). Nähere Informationen finden Sie auf der Fotomustertafel im Interne
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