Die Produktionszeit beträgt derzeit ca. 2 bis 3 Wochen. Die Abholung erfolgt grundsätzlich persönlich durch den/die Antragsteller/in. Die Aushändigung an eine volljährige Person mit Abholungsvollma
Angaben zu dem Doktorgrad und zu den Ordens- und Künstlernamen sind freigestellt. Die antragstellende Person hat die erforderlichen Nachweise zu erbringen und sich unter Vorlage eines anerkannten
Nach Erteilung des Wohnberechtigungsscheins erfolgt eine entsprechende Vormerkung beim Landratsamt.
Eine Kopie Ihres Wohnberechtigungsscheins leiten Sie bitte an die Gemeinde Poing weiter.
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