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3982. Rundfunkgebührenbefreiung  
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio entscheidet nach Einreichen Ihres Antrags über diesen. Weitere Auskünfte erteilt ebenfalls der Beitragsservice und beantwortet Ihre Fragen.  
3983. Rundfunkgebührenbefreiung  
Es werden keine Kosten erhoben.  
3984. Rundfunkgebührenbefreiung  
Zum Antrag beim ARD, ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice sind folgende Unterlagen erforderlich: -ausgefüllte Antragsunterlagen -jeweiliger Nachweis, der auf den angegebenen Antragsgrund zutr  
3985. Rundfunkgebührenbefreiung  
Bürger und Bürgerinnen können für ihre Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beantrag  
3986. Rundfunkgebührenbefreiung - Rathaus-Service: Rundfunkgebührenbefreiung  
Rathaus-Service: Rundfunkgebührenbefreiung  
3989. Obdachlosenunterbringung  
Nach Prüfung sowie Feststellung der Obdachlosigkeit erhält die betroffene Person einen Zuweisungsbescheid und einen Zimmerschlüssel. Grundlage dafür ist die Obdachlosenunterbringungssatzung in der je  
3990. Obdachlosenunterbringung  
Für die Unterbringung werden monatliche Nutzungsgebühren entsprechend der Obdachlosenunterkunftsgebührensatzung in der jeweils geltenden Satzung erhoben.  
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