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4091. Veranstaltungsanzeige  
 
4092. Verkehrsrechtliche Anordnung  
Anordnung zur Beschilderung ab 13 €. Kosten sind abhängig von der Dauer der Baustelle.  
4093. Verkehrsrechtliche Anordnung  
Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert werden. Die Beschilderung zur Sicherung solcher Baustellen wird regelmäßig von den Straßenverkehrsbehörden ang  
4094. Verkehrsrechtliche Anordnung - Rathaus-Service: Straßenverkehr; Einholung einer Anordnung zur Baustellensicherung  
Rathaus-Service: Straßenverkehr; Einholung einer Anordnung zur Baustellensicherung  
4096. Lotterie  
1 Promille des genehmigten Spielkapitals, mindestens jedoch 30 Euro; soweit eine Lotterie als allgemein erlaubt gilt, fallen keine Verwaltungskosten an.  
4097. Lotterie  
Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind anzuzeigen.  
4098. Lotterie - Rathaus-Service: Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen  
Rathaus-Service: Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen  
4099. Ladenschluss  
Rechtslage zur Regelung der Ladenöffnungszeiten in Bayern In Bayern gilt nach wie vor das Ladenschlussgesetz (LadSchlG) des Bundes. Zuständigkeiten In der Anlage zur Verordnung über gewerbeaufs  
4100. Ladenschluss - Rathaus-Service: Ladenschlussgesetz; Beantragung einer Ausnahme  
Rathaus-Service: Ladenschlussgesetz; Beantragung einer Ausnahme  
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