Mit der geänderten Richtlinie zur Ermäßigung der Elternbeiträge vom 26.03.2015 wird mit dem familienpolitischen Anspruch, Eltern mit mehreren Kindern in Kindertagesstätten, in der Mittagsbetreuung od
Der Geltungsbereich ist auf alle Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt im Gebiet der Gemeinde Poing beschränkt, die in Kindertageseinrichtungen, in der Mittagsbetreuung und bei Tagespflegeeinrichtungen
Der Antrag zur Geschwisterermäßigung ist jedes Jahr ab 1. August online unter www.poing.de/generationenundbildung abrufbar.
Der Antrag muss schriftlich von den Sorgeberechtigten gestellt werden.
Die Ermäßigung der Elternbeiträge ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Poing, die im Rahmen der verfügbaren jährlichen Haushaltsmittel gewährt wird. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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