Derzeit können Ausnahmeersuchen nach § 23 Abs. 1 LadSchlG hinsichtlich erweiterter Ladenöffnungszeiten einmal jährlich pro Kommune u.a. positiv beschieden werden, wenn die Veranstaltung werktags stat
Für die Antragstellung bitten wir Sie, Kontakt mit dem Ordnungsamt (s. unten) der Gemeinde Poing aufzunehmen. Soweit Formulare erforderlich werden, senden wir Ihnen diese entweder auf dem Postwege o
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