Der Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis muss bei der jeweils zuständigen Behörde gestellt werden:
Für Kreisstraßen ist das Landratsamt Ebersberg und für Gemeindestraßen die Gemei
Rückschnitt & Überwuchs
Jegliche Anpflanzungen sind identisch mit der Grundstücksgrenze bzw. der Straßenbegrenzung zu halten.
Die erforderliche Höhe bei Bäumen beträgt für Geh- und Radwege 2,50m un
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