Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Person, deren Personenstandsfall nachbeurkundet werden soll, deutscher Staatsangehöriger sein. Eine Nachbeurkundung ist ebenfalls möglich, wenn die Person St
Antragsberechtigt ist die Person, deren Personenstandsfall beurkundet werden soll, die Eltern und Kinder, der Ehe- oder Lebenspartner und bei einem Sterbefall auch jede andere Person, die ein rechtli
Aus den jeweiligen Personenstandsregistern können, nach erfolgter Nachbeurkundung, alle Personenstandsurkunden ausgestellt werden, die auch bei Personenstandsfällen, die sich im Inland ereignet haben
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