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3831. Stundung - Ratenzahlung  
Der Antrag auf Stundung und Ratenzahlung ist kostenfrei. Für den Zeitraum einer genehmigten Stundung werden Stundungszinsen für jeden vollen Monat in Höhe von 0,5% erhoben (6% p.a.).  
3833. Stundung - Ratenzahlung  
In begründeten Fällen können fällige Forderungen aus Steuern, Gebühren oder Abgaben, zeitlich befristet ganz oder teilweise unter Gewährung einer Ratenzahlung vorübergehend gestundet werden.  
3834. Stundung - Ratenzahlung  
Nach Prüfung des Antrages mit Nachweisen ergeht bei Vorliegen der Stundungsvoraussetzungen ein Stundungsbescheid.  
3835. Stundung - Ratenzahlung  
Einkommensnachweis, Kontoauszüge ect. ggf. weitere Nachweise auf Anforderung  
3836. Stundung - Ratenzahlung - Stundung / Ratenzahlung von Steuern, Gebühren, Abgaben  
Stundung / Ratenzahlung von Steuern, Gebühren, Abgaben  
3838. Elektronische Identitätskarte (eID-Karte)  
Identitätskarte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den E  
3839. Elektronische Identitätskarte (eID-Karte)  
Die Produktionszeit beträgt derzeit ca. 2 bis 3 Wochen. Die Abholung erfolgt grundsätzlich persönlich durch den/die Antragsteller/in. Die Aushändigung an eine volljährige Person mit Abholungsvollma  
3840. Elektronische Identitätskarte (eID-Karte)  
Angaben zu dem Doktorgrad und zu den Ordens- und Künstlernamen sind freigestellt. Die antragstellende Person hat die erforderlichen Nachweise zu erbringen und sich unter Vorlage eines anerkannten  
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