Die Standesbeamten stellen aus den Personenstandsregistern (Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister) folgende Personenstandsurkunden aus:
Geburtsurkunden, Eheurkunden, Lebenspartn
Der Antrag kann mündlich oder schriftlich gestellt werden. Der Antrag sollte mündlich gestellt werden, wenn der/die Antragsteller(in) ihren/seinen Wohnsitz in Poing oder Anzing hat. Besteht kein Wohn
Vor der Eheschließung im Ausland sollte(n) sich der oder die Deutsche(n) ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis bei dem zuständigen deutschen Standesamt ausstellen lassen. Zuständig dafür ist das Stand
Fristen
Namensrechtliche Erklärungen können nur dann wirksam werden, wenn deren Fristen eingehaltene wurden. Diese ergeben sich aus den jeweils einschlägigen Bestimmungen (BGB). Ihr Standesamt berät
Ein Kind erwirbt seinen Geburtsnamen erstmals entweder kraft Gesetzes oder auf Grund einer namensrechtlichen Erklärung seiner sorgeberechtigten Eltern. Im Laufe des Lebens kann sich der Name einer Pe
Die Nachbeurkundung eines Personenstandsfalls, der sich im Ausland ereignet hat, ist nicht in allen Fällen erforderlich und bedarf eines Antrags.
Empfehlenswert ist die Nachbeurkundung dann, wenn g
Mit der Änderung des Baurechts in Bayern zum 01.03.2021 hat sich für den Zuständigkeitsbereich der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Ebersberg eine grundlegende Änderung in den Zuständigkeit
Bei verfahrensfreien Bauvorhaben entscheiden die Gemeinden über Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften sowie über Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes.
Diese Seite nutzt, sofern Sie damit einverstanden sind, lokal und anonymisiert das Statistik-Modul Matomo, um ihre Dienste anzubieten und stetig zu verbessern.