Erweitertes Führungszeugnis
Seit 01. Mai 2010 kann ein erweitertes Führungszeugnis erteilt werden, wenn 1. die Erteilung in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf die Vorschrift des § 30 a B
Führungszeugnis für eine Behörde - Belegart "0"
Für den Inhalt eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde gelten gemäß §32 Abs. 3 und 4 BZRG Besonderheiten. Danach sind in ein solches behö
Europäisches Führungszeugnis
Bürgerinnen und Bürger, die -neben oder anstatt der deutschen- die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Uni
Führungszeugnis für private Zwecke - Belegart "N"
Der Inhalt des Führungszeugnisses richtet sich nach § 32 BZRG. Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz an Ihre private Meldeanschrift
In einem schriftlichen (formlosen) Antragsschreiben an das Einwohnermeldeamt sind folgende Daten anzugeben:
Familienname (gegebenenfalls Geburtsname) Vorname(n) Geburtsdatum, Ge
Die Vorlage eines Führungszeugnisses wird von verschiedenen Stellen gefordert.
Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt.
Bearbeitungszeit beträgt für
Führungszeugnis jeder Art bis zu 20 Arbeitstage Im Regelfall 20 Arbeitstage mit ausländischer europäischer Staatsangehörigkeit
bei persönlicher Vorsprache:
Personalausweis oder Reisepass Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, sind die Postadresse der anfordernden Behörde sowie der Verwendungs
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