Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan dient als Planwerk für die zukünftige gemeindliche Entwicklung.

Die Gemeinde Poing verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan vom 27.06.1984, genehmigt am 01.02.1984 mit Bescheid der Regierung von Oberbayern (Az. 6101 EBE 18-1(81). 

Im Zuge der Digitalisierung des Flächennutzungsplanes bzw. der Anpassung an die digitale Flurkarte wurden alle rechtskräftigen Änderungen mit eingearbeitet (vgl. Übersichtsplan).

Ebenso wurden Anpassungen an den gebauten Bestand vorgenommen. Die genauen Erläuterungen sind der Begründung zu entnehmen.

Dieser Flächennutzungsplan zeigt den derzeitigen Stand der Digitalisierung aus dem Jahr 2014.


 

 

 

 

 

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