Die Gemeinde Poing weist auf die Sonderregelung zum Verleih der gemeindlichen IsarCard bzw. IsarCard65 während der Feiertage über Weihnachten und Silvester hin:
Die IsarCard bzw. IsarCard65 darf entweder für den Weihnachtszeitraum (Abholung 23.12.2024 Rückgabe 30.12.2024) oder für den Neujahrszeitraum (Abholung 30.12.2024 Rückgabe 02.01.2025) ausgeliehen werden.
Hierbei wird eine Karte pro Haushalt vergeben.
Die Haushalte, welchen einen der beiden Zeiträume in Anspruch nehmen, dürfen die Karte an keinem sonstigen Wochenende im Dezember 2024 ausleihen.
Hier können Sie sich Ihr Ticket per Online-Anfrage reservieren.
Gerne dürfen Sie das Ticket auch persönlich oder telefonisch im Bürgerbüro unter 08121/97 94-154 (Rathaus) oder unter 08121/97 94-403 (Friedensstraße 3a) reservieren.
Die Gemeinde Poing bietet seit 2019 einen kostenlosen Verleihservice an. Verfügbare Tickets können von allen Bürgerinnen und Bürgern welche ihren Erstwohnsitz in Poing haben, ausgeliehen werden. Das Ticket gilt für das Gesamtnetz des MVV im Rahmen der dortigen Bestimmungen.
Auf den Internetseiten des MVV finden Sie weitere Informationen zu den Tarifen.
• Die IsarCard ist für jede Altersgruppe und zu jeder Uhrzeit gültig. Die Buchungs- und Ausgabestelle für zwei IsarCards ist im Rathaus, Rathausstraße 3 im Bürgerbüro (Erdgeschoss).
• Eine weitere IsarCard kann im Fachbereich 4 Generationen und Bildung, Friedensstraße. 3a reserviert werden.
• Die IsarCard65 ist ab einem Alter von 65 Jahrenausleihbar und zu jeder Uhrzeit gültig. Die Buchungs- und Ausgabestelle für drei IsarCard65 ist im Fachbereich 4 Generationen und Bildung, Friedensstraße. 3a.
• Zwei weitere IsarCards65 können im Rathaus, Rathausstraße 3 im Bürgerbüro (Erdgeschoss) reserviert werden.
• Die Ticketausgabe erfolgt während der allgemeinen Parteiverkehrszeiten der Gemeinde. Es werden keine Sonderregelungen vereinbart.
• Als Haushalt zählen jede zusammen wohnende und eine wirtschaftliche Einheit bildende Personengemeinschaft sowie Personen, die alleine wohnen und wirtschaften.
• Die Tickets können nur an der Buchungs- und Ausgabestelle abgeholt und wieder abgegeben werden, bei welcher die Reservierungsbestätigung vorliegt.
• Das Ticket gilt für das Gesamtnetz des MVV im Rahmen der dortigen Bestimmungen. Auf den Internetauftritt des MVV wird hierzu verwiesen. https://www.mvv-muenchen.de/tickets/zeitkarten-abos/isarcard-abo/index.html
• Bei der Abholung des Tickets muss ein Formular mit den Daten des Nutzers ausgefüllt werden. Minderjährige Nutzer benötigen bei der Abholung zusätzlich eine formlose Einverständniserklärung mit Haftungsübernahme des/der Erziehungsberechtigen.
• Um das Ticket ausleihen zu können, muss eine Sicherheitsleistung in Höhe von 50 € hinterlegt werden.
• Bei Verlust oder Nichtabgabe der Karte wird diese Sicherheitsleistung in Höhe von 50 € einbehalten. Ferner haftet der Nutzer bis zu max. 1/12 der Kosten der entsprechenden Jahreskarte für eintretende Schäden (z.B. Wiederbeschaffung laufender Monat der IsarCard(65), Erwerb von entsprechenden Single-Tageskarten Gesamtnetz etc.).
• Der Nutzer kann sich das Ticket maximal vier Wochen im Voraus reservieren lassen.
• Es können maximal zwei Tickets pro Haushalt an einem Tag ausgeliehen werden.
• Die Tickets können maximal zweimal wöchentlich je Person (je nach Verfügbarkeit) auf zwei nicht aufeinander folgenden Tagen ausgeliehen werden.
• Die Tickets können maximal zweimal wöchentlich an einen Haushalt ausgegeben werden.
• Am Wochenende (Freitag bis Sonntag) können die Tickets einmal pro Monat an eine Person eines Haushalts ausgegeben werden.
• Die Tickets müssen am Folgetag spätestens um 08.30 Uhr persönlich bei der Stelle abgegeben werden, an welcher sie ausgegeben worden sind.
• Wer das Ticket am Freitag abholt um es für das Wochenende zu nutzen, hat bis Montag um 08.30 Uhr Zeit, die Tickets persönlich an der Buchungs- und Ausgabestelle abzugeben.
• Eine Annahme und Abgabe des Tickets und der damit verbunden Sicherheitsleistung ist auch durch eine andere Person mittels Vollmacht möglich.
• Die Gemeinde Poing behält sich bei Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen vor, diejenigen Nutzer von dem Verleih der Fahrkarten auszuschließen.
• Ein Rechtsanspruch besteht nicht.