Aktuelle Bekanntmachungen der Gemeinde Poing

Amtliche Bekanntmachungen werden im Poinger Ortsnachrichtenblatt abgedruckt, an den Aushängen der Gemeinde angebracht und auf der Homepage der Gemeinde an dieser Stelle veröffentlicht.

Bekanntmachung Bebauungsplan 55.5

Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung der 5. Änderung des Be-bauungsplanes Nr. 55 für Poing „Am Bergfeld – W 5, MI, Gemeinbedarf“ im Bereich der Bauquartiere WA 6, WA 7 und WA 8 gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Bekanntmachung 

Begründung 

Satzung

Plan 

Afrikanische Schweinepest; Öffentlich Bekanntgabe des Landratsamtes Ebersberg

Das Landratsamt Ebersberg hat eine Allgemeinverfügung mit besonderen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in Bezug auf die Afrikanische Schweinepest erlassen. Lebensmittelunternehmer im Landkreis Ebersberg, die nicht der Zulassung bedürfen und Schweinefleisch verarbeiten, zerlegen und lagern können den vollständigen Text der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landratsamtes Ebersberg Nr. 01/25 einsehen oder über die Homepage des Landratsamtes Ebersberg abrufen. 

Bekanntmachung Hebesatzung

Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Poing (Hebesatzung): Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer A und Grundsteuer B werden auf 505 v.H. festgesetzt. 

Bekanntmachungstext als pdf-Datei zum Download.

Bekanntmachung Eisbekämpfung

Anordnung des Landratsamtes Ebersberg für den Winter 2024 / 2025 zur wirksamen Verhütung und Bekämfung der Eisgefahr im Landkreis Ebersberg gegenüber den Gemeinden, den Wasser- und Bodenverbänden, den Anliegern sowie Besitzern von Wasserbenutzungsanlagen.

Bekanntmachungstext als pdf-Datei zum Download.

Bekanntmachung des Kommunalunternehmens gKU VE München Ost

In der Verwaltungsratssitzung vom 11.12.2024 wurden wichtige Entscheidungen getroffen:
· Investitionen: 47,5 Mio. € für die kommenden vier Jahre, darunter ein neuer Trinkwasserbrunnen, redundante Versorgungsleitungen, Digitalisierung der Verwaltung und Sanierung von Pumpwerken.
· Gebührenanpassung ab 01.01.2025:
o Trinkwasser: von 1,21 €/m3 auf 1,49 €/m3 netto (+28 Cent), 
Grundgebühr von 36,00 € auf 42,00 € netto.
o Schmutzwasser: von 2,27 €/m3 auf 2,87 €/m3 netto (+60 Cent).
o Beiträge bleiben unverändert.

Weitere Informationen erfahren Sie hier.