Die Gemeinde Poing bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach Art. 3 a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.
Die Gemeinde Poing hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet:
Für die elektronische Kommunikation per E-mail ist die E-Mail-Adresse
eingerichtet.
Darüber hinaus sind weitere E-mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen eingerichtet. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails versenden.
E-Mails müssen dem Internetstandard (SMTP, MIME) entsprechen und in Westeuropa gängige Zeichensätze verwenden.
Zusätzlich ist für die Kommunikation der sichere Dialog unter Nutzung der „BayernID“ eingerichtet.
Neben der klassischen Widerspruchseinlegung in Schriftform oder zur Niederschrift ist auch eine Widerspruchseinlegung in elektronischer Form möglich.
Ein elektronisch eingelegter Widerspruch ist - mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen - an die E-Mail-Adresse rechtsbehelf(at)poing.de zu richten.
Bitte beachten Sie: Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.
Informationen über die elektronische Signatur finden Sie bei der Bundesnetzagentur.
Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen (Attachements) an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann.
Folgende Dateiformate werden akzeptiert:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig.
Bitte beachten Sie, dass diese Liste laufend aktualisiert wird.
Dateien in den o.g. Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Gemeinde Poing nur als nicht selbstentpackende, unverschlüsselte Zip Archive (zip) entgegen.
In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (z.B. Makros) verwendet werden.
Technisch bedingt dürfen E-Mails (inkl. Attachements) nicht mehr als 30 Megabyte Umfang haben.
Haben Sie die Kommunikation auf elektronischem Weg eröffnet, geht die Gemeindeverwaltung davon aus, dass die weitere Kommunikation in der betreffenden Angelegenheit auf diesem Wege abgewickelt werden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
Sofern eine förmliche Zustellung mit Zustellnachweis erforderlich ist, ist dies auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich.
Die Gemeinde Poing verwendet eine Software zur Filterung von unerwünschten E-Mails (Spam-Filter). Durch den Spam-Filter können Ihre E-Mails abgewiesen werden, weil diese durch bestimmte Merkmale als Spam identifiziert wurden.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung über das Internet grundsätzlich ungesichert erfolgt.
Die so übertragenen Daten können von Unbefugten zur Kenntnis genommen wie auch verfälscht werden.
Für die sichere Übertragung von E-Mail Nachrichten bietet die Gemeinde Poing das sog. TLS (Transport Layer Security) Protokoll an.
Eine Verschlüsselung der E-mail Nachrichten ist derzeit nicht vorgesehen.
Für die Übersendung von vertraulichen Dokumenten weichen Sie bitte auf die papiergebundene Kommunikation (Briefpost) aus oder nutzen Sie den sicheren Dialog.
Die im Bereich des Rathaus-Online-Services, sowie in den Kontaktformularen auf poing.de eingegebenen (personenbezogenen) Daten werden zum Schutz verschlüsselt übertragen.
Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie darüber informiert. Dieser Fall kann z. B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.
Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Gemeinde Poing und nicht für Verweise auf Angeboten von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.