Ortsrecht ist das Recht der Kommunalverwaltung, gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen zu erlassen; es ist der Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung.
Auch die Sammlung der jeweils in einer Kommune geltenden Satzungen, Verordnungen und Allgemeinverfügungen (Begriffserläuterung) wird allgemein "das Ortsrecht" genannt.